Stützpunktfeuerwehr Sarnen
Vereinsstatuten

    Zweck

  1. Der Feuerwehrverein fördert die Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Begriffe, auch wenn sie in der männlichen Form abgefasst sind, gelten sinngemäss auch für die weibliche Form.

  2. Mitgliedschaft

  3. Aktivmitglieder können alle Angehörige folgender Züge und Abteilungen der Feuerwehr Sarnen werden: Pikett-Züge 1,2 und 3, Atemschutz, Oelwehr, Chemiewehr, Einsatzleitfahrzeug, Verkehrsabteilung, Elektroabteilung, Strassenrettung, mobiler Grossventilator und Rekruten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

    Senioren-Mitglieder werden jene Angehöriger der Feuerwehr (AdF), die nicht mehr aktiv Feuerwehrdienst leisten, oder das Dienstalter erreicht haben.

    Gönnermitglieder können auf Antrag des Vorstandes aufgenommen werden.

    Wer sich für den Feuerwehrverein oder die Feuerwehr besonders verdient gemacht hat, kann von der Generalversammlung (GV), zum Ehrenmitglied ernannt werden.

  4. Organisation

  5. Die Organe des Feuerwehrvereins sind:
    • die Generalversammlung
    • der Vorstand
    • die Rechnungsrevisoren
  6. Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung mit der Traktandenliste erfolgt mindestens 20 Tage vorher. Anträge sind dem Präsidenten schriftlich 10 Tage vor der einzureichen.
    Die Abstimmungen und Wahlen finden durch offenes Handmehr statt. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid.
  7. Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern.
    • Präsident
    • Vize-Präsident und Chef Unterhaltung
    • Aktuar
    • Kassier
    • Beisitzer
  8. Bei einer allfälligen Wahl ist jedes Mitglied für eine Amtsdauer von zwei Jahren verpflichtet.
    In geraden Jahren können drei Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsrevisoren gewählt werden.
    In ungeraden Jahren können die restlichen Vorstandsmitglieder gewählt werden. Der Präsident wird jedes Jahr gewählt.

  9. Der Präsident vertritt den Verein nach aussen. Er leitet die Vorstandssitzungen und Versammlungen und erstattet der Generalversammlung einen schriftlichen Jahresbericht.
    Der Vize-Präsident vertritt im Verhinderungsfall den Präsidenten. Er ist für die Organisation von geselligen Anlässen verantwortlich.
    Der Aktuar erledigt die schriftlichen Arbeiten und führt die Protokolle.
    Der Kassier besorgt den Einzug der Beiträge, führt die Vereinskasse und verwaltet das Vermögen. Ebenfalls führt er die Mitgliederkontrolle.
    Seine Rechnung wird jährlich durch die Revisoren geprüft.
  10. Der Vorstand ist bemächtigt eine einmalige Ausgabe von höchstens Fr. 500.- zu beschliessen.
  11. Finanzielles

  12. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
    • Mitgliederbeiträgen
    • freiwilligen Spenden
  13. Die Jahresbeiträge werden durch die Generalversammlung festgelegt.
    Die Ehrenmitglieder und der Vorstand sind beitragsfrei.
  14. Vereinsmitglieder, die den Jahresbeitrag nach erfolgter Mahnung nicht bezahlen, werden auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung vom Verein ausgeschlossen.
  15. Schlussbestimmungen

  16. Für eine Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der Anwesenden an der Generalversammlung erforderlich.

  17. Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen auf der Gemeindekanzlei Sarnen zu deponieren, bis es einem ähnlich konzipierten Verein aus Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Sarnen übergeben werden kann.
  18. Die vorliegenden Statuten treten sofort nach der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft und ersetzen jene vom 20. Mai 1988.
Sarnen, 19. Februar 2000